Allgemeines

Nach der eigentlichen inhaltlichen Idee kommen jetzt die sogenannten “rechtlichen Beine”, auf die Ihr Euer Projekt stellt. Euer Projekt wird zur “juristischen Person”. Ihr handelt also nicht mehr als loser Zusammenschluss mehrerer Privatleute, sondern z. B. als eingetragener Verein mit voller Rechtsfähigkeit.

Es gibt verschiedene Rechtsformen, die im sozialen Bereich eine Rolle spielen. Hierzu zählen:

  • Eingetragene Vereine
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Stiftungen
  • Unternehmergesellschaften
  • Gemeinnützige Aktiengesellschaften

In der Regel ist es der eingetragene Verein, der für die Umsetzung der Idee eines Mütterzentrums oder offenen Hauses für Jung & Alt am geeignetsten erscheint.

Die Rechtsform des e.V. wird regelmäßig gewählt, wenn sich eine größere Zahl von Personen zu einem nichtwirtschaftlichen Zweck zusammen schließt und Aufnahme und Ausscheiden von Mitgliedern unkompliziert vonstatten gehen sollen. Fast ausnahmslos handelt es sich dabei um sogenannte Idealvereine, die also keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.

Ist der Entschluss einen Verein zu gründen erst einmal gefällt, geht es darum, die ersten Schritte zeitlich und organisatorisch zu koordinieren, so dass die Vereinsgründung in möglichst kurzer Zeit und mit möglichst wenig Aufwand abgeschlossen werden kann.

Zunächst solltet Ihr Euch mit den Regeln, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in den §§ 21 - 79 hierzu bereithält, ein wenig vertraut machen (siehe BGB Text).

Der Verein ist eine sehr demokratische Einrichtung. Die Entscheidungen werden nicht von einzelnen Personen, sondern von allen Mitgliedern in der Mitgliederversammlung gefällt. Vertreten wird der Verein durch den Vorstand.

Dieser Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Die Mitglieder des Vorstandes werden nach ihrer Wahl in das Vereinsregister eingetragen. In der Regel besteht der Vorstand aus mehreren Personen, denn so können sich diese wechselseitig beraten und kontrollieren.

Für Schulden haftet ein Verein nur mit seinem Vermögen, die Haftung der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

Die Satzung

Wesentliche Bestandteile der Satzung

Die Gründung

Wie gründet man einen Verein?

Der Vorstand

Aufgaben des Vorstands

Die Vereinsführung

Vorstand zu werden ist nicht schwer... es zu sein dann aber sehr...

Die Vorteile eines e.V.:

  • Ihr könnt als e.V. die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.
  • Mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit sind auch steuerliche Vorteile verbunden.
  • Ihr habt dann die Möglichkeit für Spenden, die Ihr für Euer Projekt erhalten habt auch Spendenbescheinigungen auszustellen.
  • Haftungsrisiken für Mitglieder und Vorstände sind reduziert und z.T. sogar ganz ausgeschlossen.
  • Der Verein kann eigenes Vermögen bilden.
  • Fördermittel, Zuschüsse und Zuwendungen werden in der Regel nur an rechtsfähige Körperschaften vergeben.
  • Für ehrenamtlich Tätige (Mitglieder, Vorstände aber auch Nicht-Mitglieder) existiert ein weitreichender, ergänzender gesetzlicher Versicherungsschutz.

Die Kosten der Gründung eines eingetragenen Vereins sind vergleichsweise gering.

Insgesamt liegen die Kosten für die Gründung etwa bei 70 bis 130 Euro. Für den Fall, dass im Vorfeld einer Vereinsgründung sachkundige Unterstützung und professionelle Beratung benötigt wird, müssen natürlich entsprechende Mehrkosten einkalkuliert werden.

Unter normalen Umständen fallen folgende Kosten an:

  • Gebühren des Notars für die Beglaubigung der Unterschriften der Vorstandsmitglieder.
  • Eintragungsgebühr beim zuständigen Amtsgericht.
  • Bekanntmachung der Eintragung in das Vereinsregister durch das Amtsgericht.

Die einzelnen Schritte zur Gründung

Satzung schreiben

Falls Ihr hierzu Hilfe benötigt, wendet Euch an uns oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband in Eurem Ort bzw. den Landesverband des DPWV in Wuppertal. Auch wenn ihr zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Mitglied im DPWV seid, so wird Euch hier trotzdem Hilfestellung zur Vereinsgründung gegeben.

Grundsätzlich macht es Sinn beim Schreiben der Satzung ein paar Ratschläge einzuholen, da der Inhalt der Satzung (Euer Satzungszweck) über die spätere Gemeinnützigkeit entscheidet.

Satzung überprüfen lassen

Satzung auf Erfüllung der Gemeinnützigkeitskriterien vom zuständigen Finanzamt oder Steuerberater überprüfen lassen (am besten vor der Gründungsveranstaltung). Auch hier kann der Paritätische Wohlfahrtsverband Euch im Vorfeld helfen.

Aber auch die meisten Finanzämter bieten hierzu Sprechstunden für Vereine an.

Wie wollt ihr Euch organisieren?

Im Vorfeld vielleicht schon mal überlegen, wer sich dazu bereit erklärt als Vorstand zu kandidieren.

Gründungsversammlung

Zur Gründungsversammlung einladen (siehe Einladungsschreiben).

Notar beauftragen

Der Notar schickt die Unterlagen zum Amtsgericht.

Eintragung

Eintragung beim Amtsgericht

Gemeinnützigkeit

Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragen (siehe Antrag).

Nützliche Tipps und viele Informationen rund um den Verein und die Vereinsführung gibt Euch der Leitfaden des Bundesjustizministeriums, den Ihr als Download bei uns findet.